„Eintrittstesten“ – Testbestätigungen aus Ihrer Apotheke
Ab 8. Februar 2021 dürfen wir wieder zum Friseur oder zur Kosmetikerin – jedoch nur mit gültigem „Eintrittstest“. Es handelt sich hierbei um einen offiziell bestätigten Antigen-Test, welcher nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf. ...